Wie viel darf man Mitarbeitern zu Weihnachten schenken? Steuerregeln einfach erklärt

Dezember, Budget genehmigt — und dann die Frage, die jedes Jahr auftaucht: Wie viel darf das Weihnachtsgeschenk eigentlich kosten, ohne dass es steuerlich zum Problem wird? Die gute Nachricht: Es gibt eine klare Antwort. Die etwas weniger gute: Ein Cent zu viel macht den Unterschied.
Die kurze Antwort: So viel ist steuerfrei
Sachgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu 50 € pro Monat und Person steuerfrei — geregelt in § 8 Abs. 2 EStG. Voraussetzung: Es muss sich um eine Sachleistung handeln, kein Bargeld und kein Gutschein mit Barauszahlungsoption.
Kurz: Geschenkbox für 49,90 € pro Mitarbeiter → kein Problem. Überweisung über 50 € → voll steuerpflichtig.
Was genau bedeutet „Sachbezug" — und warum ist das wichtig?
Nicht jede Zuwendung an Mitarbeiter ist gleich. Der Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung entscheidet darüber, ob du Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen musst — oder nicht.
Sachleistung statt Geld
Eine Geschenkbox, ein Produktgutschein für einen bestimmten Shop oder ein Erlebnis-Voucher für einen lokalen Anbieter — das sind Sachleistungen. Eine Überweisung auf das Gehaltskonto, ein Tankgutschein mit Barauszahlungsoption oder ein offener Amazon-Gutschein gelten dagegen als Geldleistung und sind voll lohnsteuerpflichtig.
Der Unterschied klingt technisch, hat aber echte Auswirkungen: Bei der Sachleistung spart der Mitarbeiter Steuern — und du als Arbeitgeber Lohnnebenkosten.
Die 50-Euro-Freigrenze gilt pro Monat — nicht pro Jahr
Ein häufiges Missverständnis: Die 50-Euro-Grenze ist keine Jahresgrenze. Sie gilt pro Kalendermonat. Das heißt: Hast du im Dezember bereits andere Sachbezüge gewährt, zählt das Weihnachtsgeschenk dazu — und der Gesamtwert aller Sachbezüge im Monat darf 50 € nicht übersteigen.
In der Praxis passiert das selten, aber es lohnt sich, kurz nachzuprüfen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Damit das Weihnachtsgeschenk unter die Sachbezugsfreigrenze fällt, müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Sachleistung — kein Bargeld, kein Gutschein mit Barauszahlungsoption
- Wert maximal 50 € inkl. MwSt. — der Bruttowert entscheidet, und zwar für alle Sachbezüge im Kalendermonat zusammen
Wenn beide Punkte stimmen, ist das Geschenk lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei — für dich und für den Mitarbeiter. Im Zweifel kurz mit dem Steuerberater abstimmen, gerade wenn im Dezember noch andere Sachbezüge laufen.
Was passiert, wenn das Geschenk über 50 Euro liegt?
Hier steckt die häufigste Falle: Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das klingt ähnlich, bedeutet aber etwas völlig anderes.
Bei einem Freibetrag wäre nur der Teil über 50 € steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird.
Konkret: Eine Geschenkbox für 49,90 € → steuerfrei. Eine für 51 € → der volle Betrag von 51 € wird als geldwerter Vorteil behandelt und ist lohnsteuerpflichtig.
Arbeitgeber können die Lohnsteuer in solchen Fällen pauschal übernehmen (§ 37b EStG) — ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden.
Darf man auch Gutscheine verschenken?
Ja — aber mit Einschränkungen. Gutscheine können als Sachbezug gelten, wenn sie nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können und keine Barauszahlung möglich ist. Ein Gutschein für einen bestimmten Shop oder eine Produktkategorie ist in der Regel in Ordnung.
Offene Gutscheine, die überall eingelöst oder in Bargeld umgetauscht werden können, gelten dagegen als Geldleistung — und sind damit voll steuerpflichtig. Die genauen Regeln dazu hat das Bundesfinanzministerium 2022 konkretisiert. Für Gutscheine im größeren Stil lohnt sich ein kurzer Check beim Steuerberater.
FAQ — Häufige Fragen zu Weihnachtsgeschenken für Mitarbeiter
Was ist die Freigrenze für Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter?
Die Sachbezugsfreigrenze liegt seit 2022 bei 50 € pro Monat und Mitarbeiter (vorher 44 €). Weihnachtsgeschenke können in diesem Rahmen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie als Sachleistung gewährt werden und die 50-Euro-Grenze inkl. MwSt. — zusammen mit allen anderen Sachbezügen im Dezember — nicht überschreiten.
Muss ich Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter versteuern?
Nein — solange der Gesamtwert aller Sachbezüge im Kalendermonat 50 € inkl. MwSt. nicht übersteigt und es sich um eine Sachleistung handelt (kein Bargeld, kein offener Gutschein). Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird das Geschenk als geldwerter Vorteil behandelt und ist lohnsteuerpflichtig.
Gilt die 50-Euro-Grenze pro Anlass oder pro Monat?
Pro Monat. Der Grenzwert gilt für alle Sachbezüge, die ein Mitarbeiter in einem Kalendermonat erhält — nicht nur für das Weihnachtsgeschenk, sondern für alle Sachleistungen im Dezember zusammen. In der Praxis ist das selten ein Problem, aber es lohnt sich zu prüfen.
Was passiert, wenn das Geschenk über 50 Euro liegt?
Dann wird der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig — nicht nur der Teil über 50 €. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Arbeitgeber können die Lohnsteuer pauschal übernehmen (§ 37b EStG), was aber nur nach Rücksprache mit dem Steuerberater empfehlenswert ist.
Zählt ein Weihnachtsgeschenk als Sachbezug?
Ja, wenn es als Sachleistung gewährt wird — zum Beispiel als Geschenkbox oder zweckgebundener Warengutschein — und die 50-Euro-Freigrenze eingehalten wird. Bargeldzuwendungen oder offene Gutscheine mit Barauszahlungsoption zählen nicht als Sachbezug und sind voll lohnsteuerpflichtig.
Du willst wissen, welche Geschenke konkret als Sachbezug zählen — und dabei direkt die richtige Wahl treffen? Auf unserer Seite zum steuerfreien Sachbezug findest du alles, was du als HR-Team wissen musst.







